1. Allgemeine Bestimmungen
1. concept-f führt Aufträge unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) aus. Sie sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und concept-f. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, mithin für sämtliche zukünftigen für den Auftraggeber ausgeführten Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, und auch dann, wenn die Bezahlung der Leistungen von concept-f durch einen Dritten erfolgt.

2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt concept-f
nur an, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender oder abweichender AGB des Auftraggebers.

3. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und concept-f ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie in Schriftform erfolgt. Alle
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen, ebenso wie Zusicherungen und Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch concept-f. Als Schriftform gilt Brief, Fax und E-Mail.

4. Die AGB von concept-f werden ausschließlich im Internet auf dieser Website unter dem Menüpunkt AGB veröffentlicht.

2. Angebot und Vertragsabschluß
1. Alle Angebote von concept-f erfolgen ausschließlich freibleibend und unverbindlich. Angaben des Auftraggebers über funktionale und technische Aspekte bereits bestehender oder geplanter Internetlösungen oder deren Erweiterung sind Grundlage des Angebotes.

2. Der Auftraggeber stellt aufgrund des vorliegenden Angebotes durch eigene Prüfung sicher, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Auftraggeber darüber hinaus verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung von concept-f wirksam.

3. Verbindliche Termine, durch deren Nichteinhaltung eine der Vertragsparteien nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, sowie vom Auftraggeber zu verantwortende Umständen (z.B. nicht rechtzeitig erbrachte
Mitwirkungsleistungen oder Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte) hat concept-f nicht zu vertreten und berechtigen concept-f dazu, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3. Leistung
1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot von concept-f und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung, sowie falls vorhanden, einem dem Vertrag zugehörigen Pflichtenheft.

2. Von concept-f über den vertraglichen Inhalt hinaus freiwillig und unentgeltlich erbrachte Leistungen oder unentgeltlich zur Verfügung gestellte Nutzungsrechte sowie Rabatte, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt oder zurückgezogen werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.

3. Möchte der Auftraggeber den Inhalt oder den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, so prüft concept-f die Auswirkungen der gewünschte Änderung hinsichtlich des entstehenden Mehraufwandes, dessen Vergütung sowie der notwendigen Verschiebung von
Terminen und informiert den Auftraggeber darüber. Der Auftraggeber hat durch das Änderungsverlangen entstehende zusätzliche Kosten zu tragen. Hierzu zählen auch die Prüfung des Änderungswunsches und das Ausarbeiten eines Änderungsvorschlags.

4. Bietet concept-f eine entsprechende Nachtragsvereinbarung an, kann der Auftraggeber diese annehmen oder ablehnen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

4. Durchführung und Vergütung
1. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer die Mehrwertsteuer ist
ausdrücklich im Angebot ausgewiesen.

2. Mit Auftragsbestätigung beginnt concept-f mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses von seinem Auftrag zurücktreten wollen, stellt concept-f ihm die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich der konzeptionellen Vorarbeit in Rechnung.

3. Die Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Fertigstellung der Arbeit fällig und ist kosten- und lastenfrei innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Rechnungsstellung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von concept-f zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist
nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz p.a. berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt bei einem entsprechenden Nachweis vorbehalten.

4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist concept-f berechtigt, die technische Einrichtung zu sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, alle ausstehenden Entgelte und Vergütungen zu zahlen und zusätzlich die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen.

5. Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, und begründen auch kein Miturheberrecht.

6. Zusätzliche Leistungen, die über die vereinbarten Leistungen des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, so nicht anders vereinbart nach Time and Material (nach Zeit & Aufwand), für technischen Support werktags (Montag-Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr) mit einem Satz von 79,– Euro pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Außerhalb der regulären Bürozeiten sowie an Wochenenden und
Feiertagen wird ein Satz von 99,– Euro pro Stunde technischem Support zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Diese Regelung findet auch für telefonischen Support außerhalb der Vereinbarung Anwendung. Strategische- und organisatorische Beratungsleistungen (Markt- und Wettbewerberberatung, Beratung bei Ausschreibungen, Providerauswahl, Sourcing-Advisory, etc.) werden generell mit 200,- Euro pro angefangener Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

7. Werden zur Projektdurchführung von concept-f  Waren oder Fremdleistungen in Absprache oder nach Beauftragung zugekauft ist eine vorzeitige Abrechnung der Auslagen und ggf. entstehenden Spesen sowie Porto- und Fahrtkosten jederzeit ohne vorherige Absprache möglich. Rechnungen zur Deckung der bezeichneten Auslagen sind sofort und ohne Abzüge zu entrichten. Hierfür besteht kein mehrtägiges Zahlungsziel wie in Punkt 4.3 beschrieben.

8. Waren, Dienstleistungen und schöpferische Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von concept-f und dürfen durch den Auftraggeber nur unter Vorbehalt genutzt werden. Entsteht durch die Nutzung vor endgültiger Bezahlung ein Schaden oder Minderung ist diese im Falle des Rücktritts durch den Kunden unaufgefordert auszugleichen.

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.

6. Zusammenarbeit
1. Der Auftraggeber und concept-f vereinbaren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

2. Erkennt eine Vertragspartner, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

3. Sowohl Auftraggeber, als auch concept-f können einander Ansprechpartner nennen, welche stellvertretend für sie die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten. Änderungen der benannten Ansprechpartner haben sich beide Vertragspartner jeweils unverzüglich mitzuteilen.

4. concept-f und der Auftraggeber verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und eventuelle Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

7. Mitwirkungspflicht
1. Der Auftraggeber unterstützt concept-f im notwendigen Umfang bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, hierzu zählt insbesondere, dass Datenmaterial, Entscheidungsgrundlagen und andere relevante Informationen, sowie Hard- und Software vor und während der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sind. Sämtliche Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten vor.

2. Bei der Leistungserbringung zu verwendende Materialien und Unterlagen wie Abbildungen, Fotos, Texte, Datensammlungen und ähnliches hat der Auftraggeber concept-f umgehend, unentgeltlich und in einem offenen digitalen Format per E-Mail oder auf einem digitalen
Datenträger (USB-Drive, DVD, CD-ROM) zur Verfügung zu stellen. Für Materialien, welche in nicht digitaler Form geliefert werden oder welche
für eine unmittelbare Verwendbarkeit erst in das entsprechende Format konvertiert werden müssen, trägt der Auftraggeber die für die
Bearbeitung und Konvertierung anfallenden Kosten.

3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen und Unterlagen sowie sämtlicher übrigen, möglicherweise urheberrechtlich geschützten Werke berechtigt ist und keine Rechte Dritter daran bestehen. Sollte das nicht der Fall sein, stellt der Auftraggeber concept-f im Innen- und Außenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und trägt etwaige Rechtsverfolgungskosten.

4. Für Dritte, die auf Veranlassung des Auftraggebers oder im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten an der Erbringung der vertraglichen
Leistungen beteiligt sind, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Werden vertragliche Leistungen durch das
Verschulden vorbezeichneter Dritter ganz oder teilweise nicht oder nicht termingerecht erbracht, trägt concept-f hierfür keine Verantwortung.

5. Bei Montage- und Wartungsterminen ist concept-f der Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten und ggf. Hardware möglichst uneingeschränkt zu ermöglichen. Wartezeiten und Verzögerungen aufgrund mangelndem Zugang sind durch den Auftraggeber gemäß Punkt 4.6 zu entrichten. Dies gilt auch für Behinderungen in der Durchführung von Tätigkeiten, die eine unplanmäßige zeitliche Verlängerung der
Durchführung verursachen.

8. Urheber- und Nutzungsrechte
1. So nicht anders vereinbart bleiben alle Entwürfe, Konzepte, sowie die entwickelte Software stets Eigentum von concept-f und werden dem Auftraggeber ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt. concept-f gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist vergütungspflichtig.

2. concept-f hat das Recht, Urheberangaben wie Logo, Namen, Adresse, Telefon- und Faxnummer, URL und E-Mail-Adresse sichtbar und unsichtbar in den erbrachten Leistungen einzubringen. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur nach schriftlicher und ggf. kommerzieller Vereinbarung entfernt werden.

3. concept-f hat das Recht, auf seiner Internetseite den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen. Auch darf concept-f die erbrachten Leistungen oder Teile daraus zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

4. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. concept-f kann die Nutzungsrechte an solchen Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges befristet widerrufen.

9. Gewährleistung
1. concept-f leistet bei erstellten Gewerken für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen Gewähr dafür, dass die Erstellungsleistungen mängelfrei sind.

2. concept-f kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht oder nicht vollständig gezahlt hat.

3. concept-f haftet nicht in Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an den von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen nachweislich ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

4. Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht der Gewährleistungspflicht von concept-f unterliegt, kann der Auftraggeber mit den für Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen nach Punkt 4.6 belastet werden.

10. Haftungsbeschränkung
1. concept-f haftet nur für durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

2. Die maximale Haftungssumme ist in jedem Falle auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.

3. concept-f haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht dafür, dass die über dessen Kommunikations-Infrastruktur übermittelten Informationen Dritter aktuell und richtig sowie frei von Rechten Dritter sind.

4. Für den Verlust von Daten haftet concept-f insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.

11. Freistellung
1. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die concept-f und Dritten durch eine rechtswidrige, missbräuchliche oder sittenwidrige Verwendung vertraglicher Leistungen entstehen.

2. Soweit concept-f durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Auftraggebers – insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts – in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, concept-f von allen Ansprüchen freizustellen und die durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

3. Der Auftraggeber übernimmt mit Abnahme der vertraglichen Leistungen die volle Verantwortung für jegliche Publikationen, insbesondere für deren inhaltliche und formelle Korrektheit. Der Auftraggeber allein ist für die Inhalte seiner Publikationen verantwortlich und versichert, dass durch seinen Internetauftritt weder Rechte Dritter verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird.

12. Rücktritt
1. concept-f ist berechtigt, von dem Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung, zurückzutreten, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen, die concept-f nicht zu verschulden hat, die Erbringung der Leistung erschwert oder
unmöglich wird. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen wie Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag oder Sturm sowie Betriebsstörungen, Streik oder behördliche Anordnungen.

2. Ebenso ist concept-f zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber seine sich aus den AGB oder vertraglichen Vereinbarungen ergebende Pflichten verletzt. Dazu zählen insbesondere Verzug, qualitative Mängel oder rechtliche Probleme bei der Bereitstellung von Daten oder Materialien, Verzug bei Zahlungen oder mangelnde Bonität des Auftraggebers sowie Verletzung der vereinbarten Urheber- und Nutzungsrechte.

3. Ansprüche aus dem Rücktritt gegenüber concept-f können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Der Rücktritt kann auch nachträglich erfolgen, wenn concept-f obengenannte Pflichtverletzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden.

13. Datenschutz & Verschwiegenheit
1. concept-f erhebt und speichert im Zuge der Beauftragung und Projektdurchführung Daten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Ansprechpartner und ggf. von weiteren Projektbeteiligungen elektronisch. Diese Daten dienen ausschließlich der Projektabrechnung und werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.

2. Im Zuge von Projektarbeiten werden über die Personen- und Unternehmensbezogenen Daten hinaus ggf. auch Serverzugangsdaten, Passwörter, E-Mailkonten, FTP-Zugangsdaten und ähnliches durch concept-f erhoben und gespeichert. Auf Wunsch des Auftraggebers werden diese Daten unmittelbar nach ende des Projekts gelöscht. Eine automatische Löschung erfolgt andernfalls nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

3. Die von concept-f erhobenen Daten werden zu keinem Zeitpunkt ohne ausdrückliches Einverständnis an Partner oder Dritte weitergegeben.

4. Zur Kontaktaufnahme, Information über Leistungserbringung oder zur Unterbreitung von Angeboten durch concept-f wird das Interesse und Einverständnis des Auftraggebers unterstellt und die Nutzungsgenehmigung zu diesem Zweck angenommen. Ein Rücktritt der Stillschweigenden Willenserklärung zur Nutzungserlaubnis der erhobenen Daten kann jederzeit schriftlich und ohne Nennung von Gründen
eingereicht werden.

5. Daten, die z.B. im Zuge einer Datensicherung entstehen und gespeichert werden können vom Auftraggeber als Sicherungsdatenträger auf Festplatte, USB Flash-Drive, DVD oder CD-Rom angefordert werden. Wird diese kostenpflichtige Sicherung nicht gewünscht werden die hierdurch erzeugten Daten nachdem keine weitere Verwendungs- oder Aufbewahrungsnotwendigkeit mehr besteht umgehend nach international anerkannten Kriterien elektronisch vernichtet. Nicht elektronisches Datenmaterial wird unter den oben beschriebenen Vorraussetzungen der Aktenvernichtung (Partikelschnitt) zugeführt.

6. concept-f verpflichtet sich zudem der absoluten Verschwiegenheit und Geheimhaltung aller im Rahmen einer Zusammenarbeit erworbenen Daten und Informationen gegenüber Dritten. Eine Entbindung von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung muss gerichtlich herbeigeführt werden oder kann durch den Auftraggeber schriftlich erfolgen. Auf Wunsch kann hierzu ein vom Auftraggeber bereitgestelltes NDA (Non-Disclosure Agreement) zur Unterschrift bereitgestellt werden.

14. Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von concept-f.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Februar 2024